Berlin, 14. Januar 2026. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde heute in einer öffentlichen Anhörung über den Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beraten. Diskutiert wurden insbesondere strengere Vorgaben für Verordnungen von Cannabisblüten sowie Einschränkungen bei Telemedizin und Versandwegen.
DrAnsay unterstützt das Ziel, Missbrauch konsequent einzudämmen und Patientenschutz zu stärken. Aus Sicht des Unternehmens ist jedoch entscheidend, dass eine Reform die Versorgungslage realer Patient:innen nicht verschlechtert.
„Angekündigt war „evidenzbasiert handeln zu wollen, eine Haltung, die nur schwer mit einem Gesetzentwurf vereinbar ist, der bestehende, nachweislich funktionierende Versorgungswege ohne Evidenz einschränkt.Dr. jur. Can Ansay, Gründer und Geschäftsführer DrAnsay
In der Anhörung wurde wiederholt beschrieben, dass viele Betroffene bereits heute Schwierigkeiten haben, vor Ort ärztliche Behandlungskapazitäten zu finden. Der Vertreter des Deutschen Hanfverbands hat das sehr klar als Versorgungsengpass beschrieben und darauf hingewiesen, dass Patient:innen teils zahlreiche Praxen kontaktieren, ohne eine Behandlung zu erhalten.
Die Realität in deutschen Arztpraxen zeigt: Viele niedergelassene Ärzt:innen verschreiben kein Medizinal-Cannabis, sei es aus Zeitmangel, fehlendem Spezialwissen oder Vorbehalten gegenüber der Therapieform. Für Patient:innen mit unterschiedlichen Beschwerden und Therapieanlässen kann das bedeuten, dass der Zugang zur ärztlich begleiteten Versorgung erschwert ist, etwa weil sich in der Regelversorgung keine Ansprechperson findet oder Termine nicht zeitnah verfügbar sind. Dabei geht es nicht nur um chronische Verläufe, sondern auch um Patient:innen mit situativem, medizinisch begründetem Behandlungsbedarf, beispielsweise bei Schlafstörungen oder zyklusassoziierten Beschwerden.
DrAnsay arbeitet mit Ärzt:innen, die Erfahrung in der Cannabinoid-Medizin mitbringen. Erstberatungen umfassen eine ausführliche Anamnese, die Prüfung relevanter Vorerkrankungen und möglicher Wechselwirkungen sowie eine dokumentierte Aufklärung zu Risiken.
Aus Patient:innensicht ist dabei ein Punkt zentral: Wenn Zugangshürden pauschal steigen, weichen Menschen aus. In der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass Einschränkungen legaler Zugangswege das Risiko erhöhen können, dass Betroffene wieder in unkontrollierte Beschaffung geraten, mit entsprechenden Risiken für Jugend- und Gesundheitsschutz. Gleichzeitig wirkt diese Argumentation widersprüchlich zu den Ergebnissen der bisherigen Evaluation, wie Dr. jur. Can Ansay festhält:
„Der ursprüngliche gesetzgeberische Ansatz sollte unter anderem den Jugend- und Gesundheitsschutz stärken. Nach den bislang vorliegenden Evaluationsdaten ist der Konsum bei Jugendlichen und Heranwachsenden zuletzt nicht gestiegen, sondern rückläufig. Es ist falsch zu behaupten, es gebe keine Evidenz für die medizinische Wirkung von Cannabis. Die Studienlage ist je nach Indikation unterschiedlich, aber international gut untersucht, auch für cannabinoidbasierte Arzneimittel wie Dronabinol.Dr. jur. Can Ansay
„Die heutige Anhörung hat auch sehr deutlich gemacht, wie angespannt die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten bereits ist. Wer heute keine Praxis findet, die behandelt, braucht einen sicheren, ärztlich verantworteten Zugang statt zusätzlicher Hürden. Aus unserer Sicht ist die richtige Antwort ein Qualitätsrahmen: echte Anamnese, Aufklärung, Dokumentation und Verlaufskontrollen sowie konsequentes Eingreifen bei Auffälligkeiten. Missbrauch muss gestoppt werden, aber so, dass die Versorgung real erkrankter Menschen nicht schlechter wird. In der aktuellen Debatte werden Freizeitkonsum, Versorgung und Missbrauchsprävention häufig vermischt. Für die medizinische Versorgung ist entscheidend, dass Patient:innen sichere, ärztlich begleitete Wege haben. Import- oder Marktdaten allein ersetzen keine belastbare Einordnung der Versorgungsqualität. Sinnvoll ist ein risikobasierter Rahmen mit klaren Qualitätsstandards.Dr. jur. Can Ansay
DrAnsay plädiert dafür, die geplanten Änderungen so auszugestalten, dass seriöse Versorgung gestärkt wird, auch dort, wo Telemedizin Versorgungslücken schließt. Aus Sicht des Unternehmens braucht es dafür eine Regulierung, die zwischen seriösen und unseriösen Anbietern differenziert und messbare Qualitätskriterien an die Versorgung knüpft. Dazu zählen insbesondere verbindliche Standards für Anamnese, Aufklärung, Dokumentation und Verlaufskontrollen, klare Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung der behandelnden Ärzt:innen im Bereich Cannabinoid-Medizin sowie die konsequente Durchsetzung bestehender Vorgaben.
Quellenhinweis: Alle zitierten Aussagen stammen aus der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Medizinal-Cannabis-Gesetz. Die vollständige Aufzeichnung ist über die Mediathek des Bundestages abrufbar.